„Haltbarkeitsdatum“ für Onlineportale

Henrichmann im Gespräch mit Dehoga: „Kein Pranger im Internet“

Den Lebensmittelkontrolleur in den Topf gucken zu lassen, damit hat die Gastronomie im Kreis Coesfeld kein Problem. Die heimischen Wirte arbeiten transparent, betont Renate Dölling, Geschäftsführerin des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbands (Dehoga) im Münsterland.

Der Ärger über manche Online-Bewertungs- und Verbraucherportale ist dennoch groß. Der Bundestagsabgeordnete Marc Henrichmann kann das gut nachvollziehen. „Wir wollen keinen Pranger im Internet“, betonte der CDU-Politiker bei einem Gespräch mit heimischen Gastronomen in Bösensell.

„Wer sich über die Hygiene in seinem Lieblingsrestaurant informieren möchte, kann bei den zuständigen Behörden Akteneinsicht verlangen“, betonte Matthias Rulle, Inhaber des Brauhauses Stephanus in Coesfeld. Und das sei auch in Ordnung so. Nicht einverstanden ist er aber damit, dass solche Anfragen online beantwortet und auch veröffentlicht werden dürfen. Einmal im Netz gepostet, seien solche Meldungen kaum wieder einzufangen – „selbst wenn ein Mangel gering oder längst behoben ist“, kritisierte er. Die Dehoga schlägt deshalb ein „Haltbarkeitsdatum“ für einschlägige Portale vor, nach dessen Ablauf nicht mehr aktuelle Einträge gelöscht werden sollten.

Viele Betriebe hätten zudem Schwierigkeiten, gut ausgebildete Köche und Restaurantfachleute zu finden, berichtete Renate Dölling. Die Dehoga-Geschäftsführerin wünschte sich, dass Arbeitszeit flexibler gestaltet werden könne. „Wir möchten unsere Mitarbeiter nicht mehr, sondern anders beschäftigen“, erklärte sie. Der Mangel an Mitarbeitern führe dazu, dass bereits Gastronomen ihre Öffnungszeiten reduzierten oder ganz schlössen. „Damit geht ein Stück Kultur in der Region verloren.“ Einige Erwartungen setzte Henrichmann in das Gesetz zur Fachkräftezuwanderung, das nun seine Wirkung entfalten müsse.

Ein Wunsch nach weniger Bürokratie wurde den Gastronomen bereits erfüllt. Als Fachpolitiker setzte sich Henrichmann in Berlin dafür ein, die sogenannte „Zehner-Schwelle“ anzuheben: Nun müssen Firmen und Vereine erst dann einen Datenschutzbeauftragten benennen, wenn mehr als 20 Mitarbeiter personenbezogene Daten verarbeiten. „Wir möchten den Datenschutz praktikabel machen für Unternehmen“, gab der CDU-Politiker die Haltung seiner Fraktion wieder.