Den Blick nach vorne richten und Gutgemeintes nicht ad adsurdum führen.

Forderungen des MIT Kreisverband Coesfeld zum Weg aus der Krise

Aus Sicht des MIT Kreisverband Coesfeld ist diese Krise speziell für die Kleinunternehmer und Soloselbstständigen eine besondere Belastung.

Vielen dieser Selbstständigen wurde durch die Beschränkungen regelrecht der Boden unter den Füßen weggezogen, ohne die Chance sich geordnet auf die neuen Gegebenheiten einzustellen und vorzubereiten. Die Ankündigung, die schnelle Einführung sowie der unkomplizierte Antragsweg der Soforthilfe für diese Zielgruppe werden ausdrücklich positiv gesehen.

Jedoch zeigen sich nun, einige Wochen nach Auszahlung der ersten Soforthilfen, die ersten Verunsicherungen unter den Unternehmern bzgl. der Mittelverfügung. Ein weiterer großer Sorgenpool ist die potenzielle zeitliche Verschiebung der durch die Corona-Pandemie entstandenen, eigenen Krise sowie eventuell drohende Zahlungsunfähigkeit durch Rückforderung der Hilfsmittel durch den Staat.    

Die anfänglich niederschwelligen Bedingungen zur Bewilligung von Soforthilfen waren richtig, jedoch darf der Low-Level-Förderung keine High-Level-Prüfung folgen. Die Unternehmer müssen sich auf ihr Geschäft konzentrieren und sich den neuen Rahmenbedingungen anpassen können. Dies geht nicht bei fortlaufender Verunsicherung durch die Angst vor Rückforderungen.

Der MIT Kreisverband Coesfeld fordert daher schnellstens Klarheit bezüglich der zielgruppengerechten Verwendung dieser Mittel, damit die Unternehmen nach vorne blicken können sowie die Ausweitung des Bewertungszeitraumes von derzeit drei Monaten auf das Ende des laufenden Geschäfts- oder des Kalenderjahres. Bei vielen Mittelständlern waren vielleicht am Anfang noch Restaufträge da, die dann aber im 3. Quartal wegbrechen. Die Rückforderung von Soforthilfen würde dazu führen, dass Unternehmen erneut in Schwierigkeiten geraten. Sie sollte überhaupt erst dann greifen, wenn wieder Gewinne erwirtschaftet werden können.

Um dem besonders betroffenen Kreis der Solo-Selbstständigen und Kleinunternehmer auch für die Absicherung der Aufwendungen der privaten Lebenshaltung vergleichbar schnell und unbürokratisch eine Unterstützung zukommen zu lassen, fordern der MIT Kreisverband Coesfeld, die Soforthilfe für den Bewilligungszeitraum von 3 Monaten anteilig, in Anlehnung an die Regelungen einiger Bundesländer,  auch für die privaten Lebenshaltungskosten verwenden zu können. Darüber hinaus müssen die Mittel, neben den laufenden Sach- und Finanzaufwendungen, ebenfalls für zusätzliche Aufwendungen, welche aus einer Anpassung des Geschäftsbetriebs- und des Geschäftsmodells durch die Infektionsschutzmaßnahmen geänderten Rahmenbedingungen entstanden sind, rückforderungsbefreit verwendet werden dürfen.

Auch über die ersten drei Monate hinaus werden nach derzeitigen Stand die Maßnahmen zu Infektionsschutz dazu führen, dass für viele Unternehmen die betrieblichen Umsätze nicht auskömmlich sein werden, die Aufwendungen des privaten Lebensunterhalts  zu finanzieren, so dass aufstockende Leistungen der Grundsicherung erforderlich sein werden. Erste Vereinfachungen im Antragsverfahren hat der Bund bereits eingeführt, die jedoch unzureichend sind. Insbesondere fordert der MIT Kreisverband Coesfeld, dass auf eine Vermögensprüfung vollständig verzichtet wird.

Darüber hinaus muss der Antragsweg angepasst werden. Es kann auf der einen Seite nicht gesagt werden, dass die KMU (Kleine und mittelständische Unternehmen) das Rückgrat unserer Wirtschaft sind und sich im gleichen Zuge die Unternehmer bei unverschuldeten Situationen in die Klasse der Langzeitarbeitslosen einreihen müssen.

Um den Betrieb schnell wieder aufnehmen zu können und nicht auf pauschale Branchenlösungen warten zu müssen, sollen den Unternehmen die Möglichkeit gegeben werden ein schlüssiges und realisierbares Hygiene-Konzept vorzulegen. Die Vorgaben hierzu müssen von Bund oder Land gesetzt werden, die Prüfung der Hygiene-Konzepte erfolgt dann aber durch die Ordnungsämter vor Ort, um eine schnelle Entscheidung zu ermöglichen.

Auch unter der bleibenden Gefahr, dass die bereits beschlossenen und folgenden Lockerungen wieder aufgehoben werden, sollte es Unternehmen mit den entsprechenden Hygiene-Konzepten ermöglicht werden die Leistungen erbringen zu können und nicht durch die Verfehlungen anderer erneut in Mitleidenschaft gezogen werden.