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13.12.2019, 14:30 Uhr

MIT Kreis Coesfeld fordert Rücknahme der Bonpflicht

Betz: „Bürokratie- und Müllirrsinn stoppen“

 Die Mittelstands- und Wirtschaftsunion (MIT) im Kreis Coesfeld fordert eine sofortige Rücknahme der Belegausgabepflicht. Diese sieht ab dem 1. Januar 2020 vor, dass jeder Betrieb mit elektronischer Kasse jedem Kunden einen Bon ausgeben muss – unabhängig davon, ob der Kunde diesen will oder nicht.

 „Das Gesetz produziert nicht nur Berge an umweltschädlichem Thermopapier, sondern auch unnötige Bürokratie und Frust bei den Ladenbesitzern und Kunden im Kreis“, sagt Rainer Betz, Vorsitzender des MIT Kreisverband Coesfeld. „Der Bundesfinanzminister sollte diesen Bürokratie- und Müllirrsinn sofort stoppen.“ Das Gesetz müsse in dem Punkt unverzüglich geändert werden. Bis dahin fordert der MIT Kreisverband Coesfeld Befreiungen für Ladenlokale mit Massengeschäft. Diese Ausnahmen seien im Gesetz ausdrücklich vorgesehen.

Der MIT Kreisverband Coesfeld begrüßt das grundsätzliche Vorhaben der Bundesregierung, Manipulationen und Steuerbetrug zu bekämpfen. „Es kann aber nicht sein, dass die Regierung wegen einiger schwarzer Schafe den gesamten Mittelstand unter Generalverdacht stellt“, so Betz. Nach Einschätzung der Wirtschaft führt die Bonpflicht zudem nicht zu mehr Sicherheit gegen Steuerhinterziehung. Denn schon heute wird bei Kassen, die mit einer technischen Sicherheitseinrichtung ausgerüstet sind, beim ersten Tastendruck eine Transaktion eröffnet. Diese könne nicht mehr im Nachhinein gelöscht werden, ohne Spuren zu hinterlassen. Betz: „Da diese Sicherheitseinrichtungen ebenfalls Bestandteil des neuen Kassengesetzes sind, sollte die Bonpflicht eigentlich obsolet sein.“


Der MIT-Kreisverband Coesfeld setzt sich deshalb gemeinsam mit dem MIT-Bundesverband für eine Rücknahme der Bonpflicht durch eine schnellstmögliche Gesetzesänderung ein. Gemeinsam fordern sie den Bundesfinanzminister auf, unverzüglich Befreiungsmöglichkeiten für alle Warenverkäufer mit Massenkundschaft zu erlassen und so die Belegausgabepflicht zurückzunehmen.